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Allgemeine Geschäftsbedingungen der profi-jet GmbH


I. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Verträge zwischen dem Unternehmen profi-jet GmbH und Unternehmern im Sinne des § 13 BGB.

2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch die profi-jet GmbH ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch die profi-jet GmbH schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein wirksamer Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn der der profi-jet GmbH erteilte Auftrag durch diese bestätigt wird, oder wenn diese durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.

III. LIEFERUNG

Die profi-jet GmbH liefert ab Rheine inklusive Verpackung. Die Versandart wird von profi-jet GmbH bestimmt, wobei die entstehenden Versandkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Für Kleinaufträge unter 50,00 € Netto-Warenwert berechnet die profi-jet GmbH einen Minderungszuschlag in Höhe von 15 € netto. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der profi-jet GmbH die Lieferung unzumutbar oder unmöglich machen hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Vor- oder Unterlieferanten entstehen - hat die profi-jet GmbH nicht zu vertreten.

Die profi-jet GmbH ist berechtigt, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Erfüllung des Vertrages für die profi-jet GmbH nur unter unzumutbaren Anstrengungen möglich wäre. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen ist die profi-jet GmbH jederzeit berechtigt.

IV. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Kaufgegenstandes geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die für den Transport vorgesehene Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der profi-jet GmbH verlassen hat.

Soweit Drittleistungen (Versicherungsleistungen etc.) für die Kaufgegenstände zugunsten der profi-jet GmbH beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfalle an den Vertragspartner abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber der profi-jet GmbH als Versender. Verzögerungen bei der Auslieferung, die durch Dritte verursacht wurden (Transportunternehmer) schließen eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus.

V. PREISE

Die in den Listen und Angeboten genannten Preise der profi-jet GmbH gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen zuzüglich der jeweils zum Liefertermin geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

VI. ZAHLUNG

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der profi-jet GmbH innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Vertragspartner ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die profi-jet GmbH ist berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältesten Verbindlichkeiten zu verrechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden sind, erfolgt die Verrechnung zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptforderung. Eine Zahlung gilt erst mit Verfügungsgewalt der profi-jet GmbH über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug berechnet die profi-jet GmbH ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 % Zinspunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

2. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er insbesondere seine Zahlungen ein oder ist ein Scheck nicht einlösbar oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die profi-jet GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. In diesem Fall ist die profi-jet GmbH außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder zwischen den Parteien unstreitig sind.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt - ausgenommen ihre Weiterveräußerung erfolgt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang - im Eigentum der profi-jet GmbH bis zur Bezahlung des vollständigen Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Die Forderungen des Vertragspartners aus dem Weiterverkauf der noch nicht bezahlten Ware werden bereits jetzt zur Sicherung an die profi-jet GmbH abgetreten. Für den Fall, dass die Ware durch den Vertragspartner mit anderen, nicht der profi-jet GmbH gehörenden Warenverkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von der profi-jet GmbH gelieferten Ware als abgetreten. Der Vertragspartner ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtung der profi-jet GmbH gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von der profi-jet GmbH gelieferten Ware oder eine Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf dieser Ware ist erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen der profi-jet GmbH zulässig.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG

Mängelrügen sind gegenüber der profi-jet GmbH nur wirksam, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber der profi-jet GmbH geltend gemacht werden. Bei einer fristgerechten, berechtigten Mängelrüge kann die Lieferung einer mangelfreien, gleichen oder gleichartigen Ware verlangt werden. Ist dies nicht möglich, besteht nur ein Recht zum Rücktritt. Im Übrigen haftet die profi-jet GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen erfolgt der Vertragsschluss unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Schadensersatzansprüche sind in der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Mangelfolgeschäden haftet die profi-jet GmbH nicht. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn die profi-jet GmbH den Vertragspartner in einem nur an ihn gerichteten Schriftsatz diese Eigenschaftszusicherung abgegeben hat.

Eine zugesicherte Eigenschaft kann nur für die von der profi-jet GmbH angebotenen und gelieferten Produkte übernommen werden. Die Integration und  Nutzung von  nicht durch die profi-jet GmbH gelieferten Produkte (Drittanbieter)  kann zu einer  Minderung von zugesicherten Eigenschaften  führen. Eine Minderung von zugesicherten Eigenschaften stellt somit keinen Mangel dar, wenn die Produkte der profi-jet GmbH auf  Produkte von Drittanbietern genutzt oder integriert werden. Eine gesonderte Gewährleistung der zugesicherten Eigenschaften kann bei Integration oder Nutzung von Produkten von Drittanbietern, nur durch einen Real-Test und in Form einer schriftlichen Bestätigung gegeben werden.

Gewährleistungsansprüche gegen die profi-jet GmbH stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetz gegen die profi-jet GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der profi-jet GmbH verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Gerechtfertigte Rügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Kaufpreises, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

Baugruppen / Platinen sowie elektronische od. mechanische Ersatzteile werden vor Versand geprüft und sind voll funktionsfähig.

Die zuvor genannten Ersatzteile werden grundsätzlich im "Tauschsystem" gewechselt, somit sind alle ausgetauschten Ersatzteile innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung / oder bei Austausch durch unsere Techniker an profi-jet GmbH auszuhändigen, andernfalls wird eine Nachberechnung gestellt! Dieses kann bis zu 100% des berechneten Verkaufspreises betragen.

Die zuvor genannten Ersatzteile sind auf Grund von Gewährleistungsansprüchen nur durch unseren geschulten Servicetechniker auszutauschen! Bei einem Austausch dieser Teile durch den Kunden erlischt somit der Gewährleistungsanspruch.

Bei Rücksendung eines zugeschickten und nicht benötigten Ersatzteiles wird eine Einlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes, jedoch mind. 25€ berechnet.

Bei Sonderbestellungen (keine Lagerware) von mehr als 1.000€ VK-Warenwert, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% fällig.

Sonderbestellungen (keine Lagerware) sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Kratzer, mechanische Beschädigungen, Über-/ Unterspannungen, unsachgemäße/r Lagerung und Umgang, sowie grobe Fahrlässigkeit und Nutzung fremder Bauteile / Verbrauchsmaterial (z.B. Tinte v. Drittherstellern) führen zum Ausschluss der Gewährleistung.

IX. GERICHTSSTAND

Anwendbares Recht, Erfüllungsort Gerichtsstand für alle sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten sowie Erfüllungsort ist der Sitz der profi-jet GmbH, Rheine.

Es gilt deutsches Recht.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

X. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollte eine der vorigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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